Wohnungs- und Gebäudezählung
Presseinformation des Hessischen Statistischen Landesamtes zur Vorbefragung Wohnungs- und Gebäudezählung.
Zensus 2011 - Zweite Welle zur Vorbefragung der Besitzer von Wohnimmobilien
Anfang November 2010 hatten in einer ersten Welle etwa 230 000 Eigentümer von Wohnimmobilien in Hessen einen Fragebogen zur Vorbereitung der postalischen Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) erhalten, die im Rahmen des Zensus 2011 stattfindet.
Wie das Hessische Statistische Landesamt (HSL) mitteilt, werden ab Anfang Dezember in einer zweiten Welle weitere rund 100 000 Eigentümer angeschrieben.
Bei dieser so genannten Vorbefragung geht es darum, unklare Adressangaben zu klären, um bei der zum Stichtag 9. Mai 2011 stattfindenden GWZ (Gebäude- und Wohnungszählung) die Eigentümer an der aktuellen Adresse anzuschreiben.
Das HSL hat bei der Ermittlung der Eigentümeradressen verschiedene Quellen genutzt, beispielsweise die Register der Grundsteuer- und Vermessungsverwaltung. Für einen Teil der Anschriften liegen aber nicht alle aktuellen Kontaktdaten vor oder es besteht die Vermutung, dass nicht alle Angaben korrekt wiedergegeben sind.
An die jetzt angeschriebenen Eigentümer ergeht daher die Bitte, die übermittelten Adressangaben ihrer Immobilie(n) sowie ihrer Wohnanschrift zu überprüfen und ggf. zu korrigieren oder zu ergänzen. Erfragt wird auch, ob die Auskünfte im Rahmen der eigentlichen Zählung im Mai 2011 online erteilt werden können.
Das Informationsblatt enthält darüber hinaus auch die notwendigen Angaben um bereits die Fragen der Vorinformation online beantworten zu können.
Zur Durchführung eines Zensus sind alle EU-Mitgliedsstaaten auf Grund einer gemeinschaftsweit geltenden Verordnung verpflichtet, Stichtag in Deutschland ist der 9.Mai 2011.
Der Zensus setzt die Tradition der früheren Volkszählungen fort. Allerdings handelt es sich nicht mehr um eine Befragung aller Einwohner wie 1987. Zum Teil werden Daten aus vorhandenen Quellen - wie zum Beispiel den Einwohnermelderegistern - genutzt. Darüber hinaus werden in Hessen gut elf Prozent der Bevölkerung persönlich befragt. Ferner wird es persönliche Befragungen in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen geben. Daten ihrer Immobilie(n) werden postalisch bei allen Gebäude- und Wohnungseigentümern erhoben.
Bei Rückfragen rufen Sie bitte ausschließlich das Hessisches Statistische Landesamt an, da die Vorbefragung von dort veranlasst wurde.

Email: GWZ-Auskunft@Statistik-Hessen.de Internet: www.statistik-hessen.de Hotline: 0800-3802-100 oder 0611-3802-710 Servicezeiten: Mo.-Do.8:00 bis 17:00 Uhr Freitag 8:00 bis 14:00 Uhr





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