Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen: Haushaltebefragung Zensus 2011
Die Europäische Union hat für das Jahr 2011 einen Zensus (Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung) angeordnet; für die nationale Umsetzung trat das Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 (ZensG2011) am 16. Juli 2009 in Kraft.
Sie wurden für die direkte Befragung im Rahmen des Zensus ausgewählt. Daher wird Sie in den kommenden Tagen eine/r unserer Erhebungsbeauftragten aufsuchen, um die notwendigen Befragungen durchzuführen, für die Auskunftspflicht nach § 18 ZensG 2011 besteht. Die Erhebungsbeauftragten können sich mit einem von der Erhebungsstelle gesiegelten und unterzeichneten Ausweis legitimieren.
Sie erhalten heute eine erste Terminankündigungskarte evtl. auch schon die zweite von Ihrem zuständigen Interviewer.
Im Nachfolgenden haben wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten aufgeführt.
Hinweise - Fragen - Antworten
- Sie haben in Ihrem Briefkasten einen kleinen Umschlag mit einem Ankündigungsschreiben, einem Flyer und einer Terminankündigungskarte vorgefunden. Das heißt, Sie sind per Losverfahren gezogen worden und damit verpflichtet an der Haushaltebefragung teilzunehmen.
Auf der Terminankündigungskarte steht der Name Ihres Interviewers, den wir geschult und verpflichtet haben. Rechts neben dem Namen steht eine Telefonnummer, bitte rufen Sie dort an, um den Termin zu verschieben.
- Wir möchten Ihnen erklären, warum Sie einen Termin mit dem Interviewer machen müssen. Der Interviewer muss an Ihrer Haustür mindestens ein auskunftspflichtiges und volljähriges Familienmitglied oder Mitbewohner (WG) antreffen, um eine Existenzfeststellung zu machen. Dazu fragt er Sie nach der Anzahl der Personen, den vollständigen Namen und des Geburtstages. Diese Daten trägt er in seine Erhebungsliste ein. Dann zieht der Interviewer von dem Fragebogen einen Aufkleber ab und klebt diesen in die Erhebungsliste. Er übergibt Ihnen die Anzahl an Fragebögen für alle auskunftspflichtigen Personen Ihres Haushaltes (auch für Ihre Kinder). Bsp. Vater, Mutter, drei Kinder. Sie erhalten fünf Fragebögen und der Interviewer zieht fünf Mal den Aufkleber vom Fragebogen ab und klebt diese in seine Erhebungsliste. Er oder Sie schreiben in den Fragebogen vorab den Vornamen des jeweiligen Auskunftspflichtigen, damit es keine Verwechslung mehr geben kann. Diese Prozedur dauert 5-10 Minuten an der Haustür.
Sie haben nun 14 Tage Zeit den Fragebogen auszufüllen. Wenn Sie das Onlineverfahren bevorzugen, dann finden Sie die Internetseite, sowie die Zugangsdaten im oberen Drittel der ersten Fragebogenseite. Wenn Sie den Postweg bevorzugen, dann sagen Sie das bitte dem Interviewer, er übergibt Ihnen einen großen Umschlag für alle Bewohner in Ihrer Wohnung/Wohngemeinschaft. Sie schicken den Fragebogen dann zu uns in die Erhebungsstelle. Adresse: Erhebungsstelle Zensus, Landratsamt Bad Homburg, z. Hd. Frau Tippmann, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg vor der Höhe.
Häufig gestellte Fragen:
1. Warum kann ich den Fragebogen der Haushaltebefragung nicht zugeschickt bekommen?
Zu Ihrer eigenen Sicherheit bekommen Sie keinen Fragebogen der Haushaltebefragung zugeschickt. Es sind in Nordhessen bereits nachgemachte Fragebögen unterwegs. Unsere Interviewer sind dahingehend geschult, dass Sie die Fragebögen in keinem Fall in den Briefkasten einwerfen dürfen. Um Ihre Existenz festzustellen und um zu wissen, dass Sie auch dort noch wohnhaft sind, wurde eine Vorbegehung durch den Interviewer durchgeführt.
2. Warum erhalte ich per Post einen orangefarbenen Fragebogen direkt von Hessischen Statistischen Landesamt in Wiesbaden zugeschickt?
Das Hessische Statistische Landesamt verschickt seit dem 02. Mai 2011 an alle Haus- und Wohnungseigentümer diese Fragebögen. Hierbei handelt es sich um eine weitere Zählung im Rahmen des Zensus, die unabhängig von der Haushaltebefragung durchgeführt wird. Falls Sie hierzu fragen haben, bitten wir Sie nachfolgende kostenfreie Rufnummer zu nutzen. Die Rufnummer lautet 0800 3802-100.
3. Kann ich dem Interviewer absagen, wenn ich den orangefarbenen Fragebogen schon beantwortet habe?
Nein, denn Sie erhalten von Ihrem Interviewer einen grünen Fragebogen mit der Aufschrift „Haushaltebefragung“.
4. Was passiert wenn ich bei der Haushaltebefragung nicht teilnehmen möchte?
Da Sie per Gesetz dazu verpflichtet sind, wird im Falle der Verweigerung ein Mahnverfahren eingeleitet, welches ein Zwangsgeld zur Folge haben kann.
5. Warum hat der Interviewer seine Handynummer angegeben?
Bitte gehen Sie davon aus, dass Ihr zuständiger Interviewer nicht 24 Stunden unter der Festnetzrufnummer erreichbar ist. Viele unserer Interviewer sind berufstätig oder schulpflichtig. Des Weiteren haben wir eine Anzahl von Studenten verpflichtet. Auch die berenteten Interviewer können nicht 24 Stunden am Tag erreichbar sein. Um Ihnen eine bessere Erreichbarkeit zu gewährleisten, hat ein Teil der Interviewer eine Handynummer angegeben.
6. Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Von Beginn an, waren der Hessische Datenschutzbeauftragte und der interne Datenschutzbeauftragte der Kreisverwaltung in das Verfahren eingebunden. Ihre Daten werden bis zur Abholung durch einen Sicherheitsdienst des Hessischen Statistischen Landesamtes, sicher bei uns verwahrt. Das Statistische Landesamt trennt frühzeitig Ihre persönlichen Angaben von den Antworten aus Ihrem Fragebogen.





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