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Zielvereinbarung zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen unterzeichnet


11.01.2011 13:40

Hochtaunuskreis. Erster Kreisbeigeordneter Dr. Wolfgang Müsse hat gestern im Hessischen Sozialministerium die Zielvereinbarung zur weiteren Verringerung von Langzeitarbeitslosigkeit unterzeichnet. „Langzeitarbeitslose direkt vor Ort zu betreuen ist ausgesprochen effektiv. Das hat der Hochtaunuskreis seit der Übernahme der Option 2005 bewiesen. Wir wollen diese erfolgreiche Arbeit auch in Zukunft fortsetzen und sehen die Zielvereinbarung als Ansporn. Sie dokumentiert, was bei uns heute schon Arbeitsmaxime ist: möglichst viele Leistungsberechtigte dauerhaft in existenzsichernde Arbeit einzugliedern, die Hilfebedürftigkeit insgesamt zu vermindern und Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden“, so der Sozialdezernent.

 

In der Zielvereinbarung, die das Sozialministerium mit allen hessischen Optionskommunen abgeschlossen hat, sind die folgenden Punkte festgehalten.

1. Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Das Ziel ist im Jahr 2011 erreicht, wenn die Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt sinkt.

 

2. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

Zielindikator ist die „Integrationsquote“. Da diese im Jahr 2011 erstmals ausgewiesen wird und keinen Vergleich mit dem Vorjahr erlaubt, wird die Entwicklung der Integrationsquote im Jahr 2011 zunächst einmal beobachtet.

 

3. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

Das Ziel ist im Jahr 2011 erreicht, wenn der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern sinkt.

 

4. Integration Alleinerziehender

Der Integration von Alleinerziehenden in eine Ausbildung oder eine nachhaltige Erwerbstätigkeit soll besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Wegen fehlender Vorjahreswerte wird die Entwicklung der Ergänzungsgröße „Integrationsquote der Alleinerziehenden“ im Jahr 2011 zunächst einmal beobachtet.

 

Zudem wird der Integration erwerbsfähiger Hilfebedürftiger unter 25 Jahre (ohne Schüler) in eine voll qualifizierende berufliche Ausbildung in der Zielvereinbarung besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Auch hier wird aufgrund fehlender Vorjahreswerte wird die Entwicklung im Jahr 2011 zunächst einmal beobachtet.

 

Unter der Maßgabe des Förderns und Forderns hat der Geschäftsbereich Arbeit seit dem Jahr 2005 fast 10.000 Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger in den ersten Arbeitsmarkt integrieren können. „Dies hat maßgeblich dazu beigetragen, dass der Hochtaunuskreis mit aktuell 4,1 Prozent die niedrigste Arbeitslosenquote in Hessen hat“, so Dr. Müsse. Alleine im Jahr 2010 habe der Hochtaunuskreis 1.351 Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt integrieren können, 194 davon gehören der Gruppe der unter 25jährigen an, 202 Personen waren alleinerziehend. Zum Dezember 2010 waren im Hochtaunuskreis 6.067 Personen langzeitarbeitslos.

 

Der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises hatte 2009 beschlossen, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen im Hochtaunuskreis weiterhin eigenständig wahrzunehmen. Damit reagierte er auf die ebenfalls erst 2009 von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetzesänderung, die die Option zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen und ihrer Familien in alleiniger Verantwortung der Kommunen entfristete und unbegrenzt erweiterte. „Die Unterschrift unter die Zielvereinbarung ist eine Voraussetzung, um die Option für die kommenden Jahre unbefristet auszuüben“, berichtet Dr. Müsse. Ebenso übermittle der Hochtaunuskreis Daten an die Bundesagentur für Arbeit, um eine bundeseinheitliche Datenerfassung, Ergebnisberichterstattung, Wirkungsforschung und Leistungsvergleiche zu ermöglichen.

 

Foto: Erster Kreisbeigeordneter Dr. Wolfgang Müsse und Sozialminister Stefan Grüttner bei der Unterzeichnung der Zielvereinbarung.

Quelle: Hessischer Städtetag (Weitergabe genehmigt)