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Wahlplakate bitte nur innerhalb der Ortschaften


26.01.2011 15:36

Hochtaunuskreis. Die Untere Naturschutzbehörde bittet aufgrund der kommenden politischen Wahlen alle Parteien, Plakate und Plakattafeln nicht außerhalb der besiedelten Bereiche aufzustellen oder anzubringen. Es handelt sich hierbei um unzulässige Eingriffe in Landschaft und Natur. Vor allem an Bäumen soll das Plakatieren unterlassen werden. Entdeckte Plakate im Außenbereich wären daher von Amts wegen zu beseitigen.