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Sachkunde im Pflanzenschutz erwerben


10.03.2011 11:00

Hochtaunuskreis. Sachkunde beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ist wichtig. Daher müssen Personen, die Pflanzenschutzmittel in einem landwirtschaftlichen Betrieb, einem Gartenbaubetrieb oder in der Forstwirtschaft anwenden und keine landwirtschaftliche, gartenbauliche oder forstwirtschaftliche Berufsausbildung besitzen im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln geschult werden.

Seit 2003 haben 180 Bürgerinnen und Bürger an insgesamt 63 Abendveranstaltungen teilgenommen. Jüngst endete der 9. Lehrgang im Hochtaunuskreis. Erneut legten 24 Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine schriftliche, eine mündliche und eine praktische Prüfung zu den Rechtsgrundlagen, den Vorsichtsmaßnahmen bei Pflanzenschutzmitteln und eventuelle schädliche Auswirkungen ab.

 

Der Sachkundelehrgang Pflanzenschutz wird in der Regel alle drei Jahre angeboten. Grundlage dafür sind das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) und die Pflanzenschutzsachkundeverordnung.

Informationen über den nächste Sachkundelehrgang im Hochtaunuskreis können beim Amt für den Ländlichen Raum unter der Telefonnummer 06172 999-6129 oder per Mail an thomas.jaeger@hochtaunuskreis.de eingeholt werden.

 

Bild: Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 9. Sachkundelehrgangs Pflanzenschutz mit Mitgliedern des Prüfungsausschusses