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Hochtaunuskreis bringt Infrastrukturgesellschaft auf den Weg. Einladung an Stadt Bad Homburg einzusteigen bleibt bestehen


15.02.2012 13:55

Hochtaunuskreis. In seiner gestrigen Sitzung hat der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises der neuen Infrastrukturgesellschaft Hochtaunus den Weg bereitet und den Gesellschaftsvertrag zur Entscheidung an den Kreistag weitergegeben.

„Vornehmliches Ziel der Gesellschaft soll es sein, den Ausbau der PPR-Kreuzung entscheidend voranzubringen. Dieser Verbesserung der Verkehrsanbindung des Usinger Landes an den Vordertaunus und an das Rhein-Main-Gebiet kommt eine Schlüsselrolle zu, ist sie doch entscheidend für die zukünftige Entwicklung der Kommunen im gesamten Hochtaunuskreis“, so Landrat Ulrich Krebs bei der Vorstellung der Gesellschaft, mit der der Kreisausschuss einen Auftrag des Kreistages umsetzt.

 

Die Gesellschaft ist für alle Kommunen des Kreises offen. Krebs erneuerte besonders die Einladung an die Stadt Bad Homburg, ebenfalls Gesellschafter zu werden: „Die Infrastrukturgesellschaft Hochtaunus GmbH ist für Dritte offen und im Falle der PPR-Kreuzung ist auch festgeschrieben, dass nicht gegen die Stimmen des Kreises und der Stadt Bad Homburg entschieden werden darf. Es geht uns darum, eine einvernehmliche, zukunftsfähige und finanzierbare Lösung der Verkehrsproblematik herbeizuführen“, macht der Landrat deutlich.

 

Es liege im Sinne Bad Homburgs, der Gesellschaft beizutreten, da die Stadt ihre angedachten Projekte nur werde erfolgreich umsetzen können, wenn sie von Bürgerinnen und Bürgern des ganzen Kreises genutzt würden. „Einkaufszentren und auch Kinos leben von Besuchern. Wenn diese jedoch gehindert werden, schnell ans Ziel zu gelangen, werden sie langfristig auf andere Angebote ausweichen“, so Krebs.

 

Dass die Gesellschaft nicht alleine auf die Entwicklung der PPR-Kreuzung begrenzt sei, zeigt Krebs anhand weiterer ihr zugedachter Aufgaben: „Ergänzend kommt der Gesellschaft die Aufgabe zu, die Regionaltangente West voranzutreiben und für den Datenverkehrsfluss durch eine flächendeckende Breitbandversorgung zu verbessern.“ Dazu sehe der Gesellschaftsvertrag für alle drei Projekte vor, Planungsleistungen vorzubereiten, auszuschreiben und zu steuern, die Prozesse für die Beteiligten zu koordinieren, Bau- und Finanzierungsbeschlüsse zu erarbeiten und an der Finanzierung mitzuwirken.

 

Die Gesellschaft soll am 1. Juli 2012 ihre Arbeit aufnehmen. Sie wird von einem oder mehreren Geschäftsführern geführt werden, die haupt- oder nebenamtlich tätig sein können. Angedacht ist, die Geschäftsführung im dafür zuständigen Verwaltungsbereich anzusiedeln, das gelte auch für einen von der Stadt Bad Homburg gestellten Geschäftsführer. Das Grundbudget der Gesellschaft will der Hochtaunuskreis im Wege einer Umlage beisteuern. Sie beträgt einen Punkt der Kreisumlage. Darüber hinaus sollen durch weiteren Gesellschafter zusätzliche Mittel projektbezogen eingebracht werden.

Nach der Abstimmung über den Gesellschaftsvertrag im Kreistag am 12. März wird die Gründung der Gesellschaft der Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) mitgeteilt. Sie steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts 2012 durch das Regierungspräsidium.