Gemeinsamer Appell an Schäuble - Stadt Frankfurt und die Landkreise Offenbach, Hochtaunus und Main-Taunus warnen vor Abschaffung der Gewerbesteuer
| 28.10.2010 10:29 |
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Frankfurt und die Landkreise Offenbach, Hochtaunus und Main-Taunus warnen vor Abschaffung der Gewerbesteuer
Für die Erhaltung der Gewerbesteuer setzen sich die Stadt Frankfurt und die Landkreise Offenbach, Hochtaunus und Main-Taunus ein. In einem gemeinsamen Schreiben an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble fordern Frankfurts Kämmerer Uwe Becker und die Landräte Oliver Quilling (Offenbach), Ulrich Krebs (Hochtaunus) und Berthold Gall (Main-Taunus), "die Pläne zur Abschaffung der Gewerbesteuer aufzugeben und stattdessen Möglichkeiten zu erörtern, wie die Aufgaben der Kommunen künftig angemessen finanziert werden können".
Die bisher als Kompensation vorgeschlagenen Ausgleichszahlungen könnten nicht annährend die Einnahmeverluste durch den Wegfall der Gewerbesteuer wettmachen, heißt es in dem Schreiben. Um dies auszugleichen, wäre ein überdurchschnittlich hoher kommunaler Zuschlagssatz auf die Einkommens-, Kapitalertrags- und Körperschaftssteuer erforderlich, was "zu erheblichen Verwerfungen sowohl in Frankfurt, als auch in den umliegenden Landkreisen" führen würde.
Kämmerer Becker verweist darauf, dass die Gewerbesteuer trotz der erheblichen Schwankungen über die Jahre hinweg betrachtet "eine relativ konstante Einnahmequelle" gewesen sei. Zwischen 1995 und 2009 sei die Gewerbesteuer in Frankfurt im Trend jährlich um 3,7 Prozent angestiegen, die lohn- und ertragsabhängigen Steuern dagegen seien nur um 1,2 Prozent gestiegen. Die Stadt Frankfurt am Main habe die schwere Finanzkrise allein deshalb ohne gravierende Einschnitte bewältigt, weil aufgrund der Gewerbesteuereinnahmen aus den vorhergehenden Boomjahren genügend Rücklagen gebildet werden konnten. Becker betont, dass eine Verlagerung der Finanzierung kommunaler Aufgaben von den Unternehmen zu den privaten Haushalten den besonderen Bedingungen im Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main nicht Rechnung trage.
Landrat Ulrich Krebs (Hochtaunuskreis) befürchtet, dass "die Attraktivität der gesamten Region erheblichen Schaden nehmen" würde. Heute bestehende Verbindungen zwischen den Unternehmen auf der einen Seite und den Kommunen auf der anderen Seite würden möglicherweise zerschlagen, wenn der Finanzierungsbeitrag der örtlichen Unternehmen zur Kommunalfinanzierung sinke und der Beitrag der Bürgerinnen und Bürger zur Finanzierung ihrer Kommune steige. "Aus Sicht des Hochtaunuskreises gibt es deshalb zur Gewerbesteuer keine realistische Alternative", so Krebs.
Landrat Berthold Gall (Main-Taunus-Kreis) hebt hervor, dass die Gewerbesteuer mit mehr als 50 Prozent zu den Umlagegrundlagen des Main-Taunus-Kreises für Kreis- und Schulumlage (im Jahr 2009 ca. 199 Millionen €) beiträgt. Die Gewerbesteuer sei damit "mit Abstand die bedeutendste Steuerart, deren Wegfall nicht ohne Weiteres zu kompensieren wäre".
Auch Landrat Oliver Quilling (Kreis Offenbach) hält die Abschaffung der Gewerbesteuer für "inakzeptabel". Wieder einmal drohe sich das Gleichgewicht zu Ungunsten der Kommunen zu verschieben. "Die Kommunen sind im Grunde genommen nur noch "Franchise-Unternehmer" von Bund und Land", kritisiert Quilling. Eine verantwortungsvolle kommunale Selbstverwaltung sei zusehends nicht mehr möglich.
Im Ballungsraum übernehmen die Kommunen die Hauptlast der durch die leistungsfähigen Betriebe und Unternehmen notwendigen Infrastrukturen. Sie erstreckt sich von der Erschließung des öffentlichen und individuellen Transports bis hin zu den Kindergärten die aufgrund des Wandels der Gesellschaft und der gewünschten individuellen Förderung der Familien angeboten und unterhalten werden müssen. Davon profitieren große Teile der so genannten schwächeren Regionen, die wesentlich niedrigere, preisgünstigere Kosten für Lebenserhaltung, Baugrundstücke und sonstige Einrichtungen aufbringen müssen. Demnach profitieren die schwächeren Regionen von den Gewerbesteueraufkommen der Stärkeren. Außerdem bietet die Gewerbesteuer für jeden Bürgermeister einer Kommune den Anreiz sich für die Ansiedlung von Betrieben einzusetzen und für die heimischen Arbeitsplätze zu kämpfen.
In ihrem Schreiben schließen sich die Kommunalpolitiker der Forderung der kommunalen Spitzenverbände an, bei Gesetzgebungsverfahren mit kommunalem Bezug ein verbindliches Anhörungs- und Mitwirkungsrecht ins Grundgesetz aufzunehmen. Es sei notwendig, die öffentlichen Finanzierungssysteme endlich grundsätzlich zu reformieren, statt wieder nur an einer einzelnen Stellschraube - im Ergebnis zu Lasten der Kommunen - zu drehen. |






