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7. Bericht zur Umsetzung des SGB II


11.10.2011 17:30

Hochtaunuskreis. Der 7. Eingliederungsbericht des Hochtaunuskreises zeigt die Hintergründe und Maßnahmen auf, die mit dazu beigetragen haben, dass der Hochtaunuskreis auch im Jahr 2010 die hessenweit niedrigste Arbeitslosenquote von 4,1 Prozent ausweisen konnte. „Nach den neuesten Entwicklungen liegen wir sogar bei 3,9 Prozent. Aber schon das positive Ergebnis des Jahres 2010 bestärkt uns, dass unsere Strategie der intensiven persönlichen Betreuung und passgenauen Unterstützungs- und Förderungsmaßnahmen langfristig der richtige Weg ist“, zeigt sich der zuständige Dezernent, Kreisbeigeordneter Uwe Kraft, zufrieden.

 

Durch Hilfekonzepte und Förderprogramme sowie auf den Einzelfall bezogene Bildungs- und Qualifizierungsplanungen konnten 1.351 der insgesamt 6.067 erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Das entspricht einer Vermittlungsquote von rund 22 Prozent.

Auf die Vermittlung der unter 25 jährigen wird dabei schon durch das Sozialgesetzbuch ein Fokus gelegt. 194 Erwerbsfähige unter 25 Jahren sind im Jahr 2010 in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt worden, davon 69 in eine Ausbildung.

Im Bereich der langzeitarbeitslosen erwerbsfähigen Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen konnten 153 behinderte bzw. schwerbehinderte Menschen wieder in das Arbeits- und Berufsleben integriert werden.

Die Zahl an Qualifizierungsmaßnahmen ist im Vergleich zum Jahr 2009 um 434 auf 1.452 gestiegen. Hinzugekommen sind dabei Tiefenprofilings. Das Tiefenprofiling ist eine umfangreiche Potentialanalyse, bei dem neben fachlichen Kenntnissen auch persönliche und soziale Kompetenzen beleuchtet werden. „Dieses Instrument zeigt Stärken und Schwächen auf und dient somit der zielgerichteten und individuellen Förderung des Einzelnen“, erklärt Kraft.

 

Im Herbst 2010 wurde die Spezialisierung in aktive und passive Leistungen eingeführt. Der Fachbereich Hilfemanagement ist seither für sämtliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (passive Leistungen) zuständig, der Fachbereich Arbeitsförderung für alle Aufgaben der Aktivierung und Integration der arbeitsuchenden Leistungsempfängern (aktive Leistungen). „Durch diese Trennung hat jeder erwerbsfähige Arbeitssuchende einen persönlichen Ansprechpartner, der sich speziell um die Vermittlung kümmert. Das hat für die Klienten den Vorteil, dass die Vermittlungsarbeit und die Betreuung intensiviert werden“, erklärt Kraft die Neuerung.

 

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Seit 1. Januar 2005 betreut der Hochtaunuskreis die Langzeitarbeitslosen im Rahmen von Hartz IV als „Optionskommune“. Die Betreuung und die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen liegen bei diesem Modell vollständig beim Hochtaunuskreis.