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Geocaching

 

 

Kein Geocaching abseits der Wege!

 

Geocaching ist  eine zunehmend beliebte Freizeitbeschäftigung. Ziel des Geocachings ist es, versteckte „Schätze“, die von einzelnen Personen in der freien Natur, vor allem im Wald, versteckt werden, mit elektronischen Geräten zu finden.

 

Grundsätzlich ist es begrüßenswert, wenn die Nutzung neuer Medien dazu führt, weitere Bevölkerungsgruppen in die Natur zu bringen. Naturschutzbehörde und Forstamt appellieren jedoch an die Geocacher, ihre Freizeitbeschäftigung naturverträglich auszuüben und die zum Schutz der Natur geschaffenen Regeln einzuhalten.

 

 

 

Ameise
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vor ökologisch nachteiligen Folgen des Geocachings muß hingegen umso deutlicher gewarnt werden. 

 

Insbesondere beschränkt sich entgegen anderslautender Annahmen der Biotop- und Artenschutz auch beim Geocaching nicht nur auf Naturschutzgebiete, in denen das Schatz-Verstecken in der Regel verboten ist. Das Stöbern nach den „Schätzen“ geht vielmehr fast immer mit unnötigen und damit vermeidbaren Beunruhigungen natürlicher Lebensräume einher, was man selber (sie es als Schatz-Suchender oder -Versteckender) gar nicht merken muß. In der gesamten Wald- und Feldflur sollen solche Lebensräume, beispielsweise umgekippte hohle Bäume, das ganze Jahr über nicht als Verstecke herangezogen werden. Die Natur bringt es im übrigen mit sich, daß fast jede Höhle (von groß bis mini) bewohnt ist, wobei die Bewohner auch bissig sein können.

 

Auch das Beklettern von Bäumen oder das Abseilen in Steinbruchwänden ist rechtlich nicht gedeckt und kann zu erheblichen Störungen von empfindlichen Tier-und Pflanzenarten führen. Auch ergeben sich daraus große Verletzungsgefahren für die Kletterer selbst.

 

Das neue hessische Jagdrecht schränkt darüber hinaus das beliebte nächtliche Herumstreifen abseits der Waldwege erheblich ein. Ohnehin gilt Wild- Natur- und Artenschutzrecht 24 Stunden am Tag.

 

Problematisch ist zudem eine umfassende öffentliche Werbung für das Geocaching. Diese Dimension lässt allemal keine rechtfertigenden Vergleiche mit gelegentlichen Geländespielen (z.B. von Jugendgruppen) zu. Die für Geländespiele Verantwortlichen könnten sich mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes so vertraut machen, dass hierauf allgemein Verlass sei. Davon kann bei der Anonymität vieler Geocacher nicht gesichert ausgegangen werden, was sich auch z.B. an trotz mancher Naturschutz-Appelle vorhandenen Caches in Naturschutzgebieten zeigt ohne daß vorher mit der Naturschutzbehörde gesprochen worden wäre.

 

Besitzer von Grundstücken müssen im übrigen weder Schatz-Verstecke noch eine Störung der Natur dulden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik © Hochtaunuskreis 2011