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Arbeit

Fördern und Fordern
 
Der Hochtaunuskreis ist im Rahmen des Arbeitslosengeldes II für rund 4.200 sogenannte Bedarfsgemeinschaften und damit für knapp 8.000 Personen zuständig. Hessen ist beim Optionsmodell bundesweit Vorreiter. Desgleichen der Hochtaunuskreis: Als erste Modellkommune hatte der Landkreis am 1. Januar 2005 alle Bezieher des Arbeitslosengeldes II in seinem Bereich übernommen und war damit zumindest in Hessen die erste Kommune, in der alle Aufgaben in einer Hand wahrgenommen werden. 
 
Welchen Stellenwert das "Fördern und Fordern" im Hochtaunuskreis hat, zeigt die Tatsache, daß der Landkreis eigens einen neuen Geschäftsbereich "Arbeit" geschaffen hat. Zu dem neuen Geschäftsbereich gehören die Fachbereiche

  • Arbeitsförderung
  • Hilfemanagement und
  • Rehabilitation.

Wir wollen im Interesse der betroffenen Menschen unter Beweis stellen, daß die kommunale Ebene aufgrund ihrer Erfahrungen und Strukturen der Hilfe sowie ihrer Nähe zu den Menschen am besten geeignet ist, um Langzeitarbeitslose wieder in Arbeit zu bringen. Der Kreis hat bei der Berufsqualifizierung und Arbeitsvermittlung von Sozialhilfeempfängern in den vergangenen Jahren nachhaltige Erfolge erzielt, was sich in einem kontinuierlichen Rückgang der Sozialhilfeausgaben niedergeschlagen hat.  Als weitere Vorteile der kommunalen Trägerschaft sind die kommunale Steuerungsmöglichkeit, die Weiterbeschäftigung des derzeit in unserem Hilfemanagement eingesetzten Personals, die bürgernahen Strukturen und Ansprechpartner vor Ort, die bessere Vernetzung mit allen kommunalen Aufgaben und die große Flexibilität durch die lokale Politikverantwortung zu nennen.
 
Durchdacht ist die gewählte Organisationsform. Im Kreishaus ist eine zentrale Anlaufstelle für die Hilfesuchenden geschaffen worden. Leistungsgewährung, Beratung, Vermittlung und begleitende soziale Hilfen sind unter einem Dach angesiedelt und verfügbar. Die gesamten sozialen Dienste des Kreises liegen in unmittelbarer Nähe zueinander und weisen eine optimale Vernetzung auf.
 
Der Hochtaunuskreis hat bereits seit mehreren Jahren ein abgestimmtes und in der Umsetzung erprobtes Konzept von Arbeitsförderung und Sozialhilfe, das dem Grundsatz des "Förderns und Forderns" in besonderer Weise Rechnung trägt. Im Mittelpunkt dieses erprobten Konzeptes steht das gezielte Fallmanagement mit der Erstellung eines individuellen Hilfeplanes (Eingliederungsplanes), das eine enge Kooperation zwischen Arbeitsförderung, Sozialhilfe und den anderen sozialen Transferleistungen, z.B. Erziehungsberatung, Schuldnerberatung, Drogenberatung, etc. beinhaltet. In der Kreisverwaltung des Hochtaunuskreises ist schon mit dem Beginn der Reform und Neuorganisation der Sozialverwaltung in den Jahren 1995 und 2000 die ganzheitliche Fallbearbeitung und Hilfeplanung durchgesetzt worden.
 
Die Idee war und ist die ganzheitliche Hilfe mit dem Ziel, die Menschen wieder in eigenverantwortete, eigenfinanzierte Lebensumstände zu bringen, alle Instrumente und Förderungsmöglichkeiten, die der moderne Sozialstaat kennt, in Ansatz zu bringen. Dies wurde in den letzten Jahren konsequent aufgebaut und entspricht der Idee der Leistungen für die Grundsicherung für Arbeitssuchende .

 

Hartz IV

 

Hessisches Sozialministerium

Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit


Bundesagentur für Arbeit

Hochtaunuskreis
Telefon 06172 / 999 - 0
* Arbeitsförderung
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