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Wasserentnahme aus einem Gewässer

Für die Entnahme von Wasser aus einem Gewässer ist nach dem Hessischen Wassergesetz (HWG) eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, wenn Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu erwarten sind. Dies ist jedoch aufgrund der ungünstigen Wasserführung bei allen Gewässer im Hochtaunuskreis der Fall, besonders in den Sommermonaten. Deshalb ist die Erlaubnis beim Fachbereich Wasser- und Bodenschutz (Untere Wasserbehörde) zu beantragen.
Erlaubnisfreie Nutzungen (Gemeingebrauch) sind z.B.: Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. 

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Wasser- und Bodenschutz
Krist, Peter 1-214 06172-999-6411 06172-999-9830 E-Mail
Laun, Udo 1-214 06172-999-6410 06172-999-9830 E-Mail
Geßler, Ilse 1-216 06172-999-6412 06172-999-9830 E-Mail
Klomann, Heinz 1-216 06172-999-6413 06172-999-9830 E-Mail
Wäser-Renner, Dagmar 1-212 06172-999-6416 06172-999-9830 E-Mail