Bodenschutz
Der Fachbereich Wasser- und Bodenschutz ist auch die Untere Bodenschutzbehörde des Hochtaunuskreises.
Boden ist wie das Wasser eine natürliche und unentbehrliche Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und uns Menschen. Da der Boden als Ressource nur begrenzt zur Verfügung steht, ist die nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktion des Bodens und die Bewahrung ihrer lebenserhaltenden Funktionen für die uns folgenden Generationen eine wichtige Aufgabe.
Im Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetz werden Böden vor nachhaltigen Einwirkungen geschützt und der sparsame wie sorgsame Umgang sichergestellt. Dies bedeutet konkret, dass Böden nur so genutzt werden dürfen, damit ihre Funktion erhalten bleibt, nachteilige Bodenveränderungen auf das vermeidbare Maß reduziert werden.
Der Fachbereich Wasser- und Bodenschutz kann im Einzelfall den Verursacher einer schädlichen Bodenverunreinigung dazu verpflichten, diese so zu beseitigen, dass dauerhaft keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.
Maßnahmen nach Schadensfällen mit umweltgefährdenden Stoffen
Trotz geeigneter wirksamer technischer Vorkehrungen werden sich Schadensfälle beim Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen, z.T . auch aus menschlicher Unzulänglichkeit, nicht vermeiden lassen. Umso wichtiger ist es, unverzüglich geeignete Abwehrmaßnahmen zum Schutz des Bodens und der Gewässer zu treffen. Schadensfälle sind sofort der Feuerwehr oder der Polizei zu melden, sofern die Stoffe in ein oberirdisches Gewässer, eine Abwasseranlage oder in den Boden eingedrungen sind oder aus sonstigen Gründen eine Verunreinigung oder Gefährdung eines Gewässers oder einer Abwasseranlage nicht auszuschließen ist. Weitere Maßnahmen werden vom Fachbereich Wasser- und Bodenschutz angeordnet.
Unfälle mit Heizöl
Bei der Befüllung von Heizöltanks kommt es gelegentlich zu Überfüllungen der Tanks und Produktaustritten z.B. über die Tankentlüftung. Die Betreiber von Heizöltanks sind verpflichtet, bei Produktaustritten unverzüglich die Feuerwehr oder Polizei zu verständigen. Seitens der Einsatzkräfte können dann erste Sofortmaßnahmen eingeleitet werden. Diese bestehen darin, verunreinigtes Erdreich auszuheben oder zunächst zur vorläufigen Sicherung des verunreinigten Bereiches den Boden mit wasserundurchlässigen Planen abzudecken, um ein Eindringen von Sickerwasser zu verhindern. Die weiteren Maßnahmen werden vom Fachbereich Wasser- und Bodenschutz angeordnet.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Fachbereichsleitung | ||||
| Golla, Thomas | 1-218 | 06172-999-6400 | 06172-999-9830 | |
| Stellvertretende Fachbereichsleitung | ||||
| Wäser-Renner, Dagmar | 1-212 | 06172-999-6416 | 06172-999-9830 | |
| Wasser- und Bodenschutz | ||||
| Krist, Peter | 1-214 | 06172-999-6411 | 06172-999-9830 | |
| Laun, Udo | 1-214 | 06172-999-6410 | 06172-999-9830 | |
| Geßler, Ilse | 1-216 | 06172-999-6412 | 06172-999-9830 | |
| Klomann, Heinz | 1-216 | 06172-999-6413 | 06172-999-9830 | |
| Wäser-Renner, Dagmar | 1-212 | 06172-999-6416 | 06172-999-9830 | |






