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Bauen am Gewässer

Nach dem Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind Gewässer "als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern".
Ein Fließgewässer ist eine funktionelle und ökologische Einheit und besteht aus dem Bach selbst, dem Bachbett, dem amphibischen Bereich mit den Ufern und der Tal- bzw. Bachaue.

Gewässer sind ein prägender Bestandteil unserer Landschaft. Naturnah belassene Gewässer sind vielfältige Lebensräume für Flora und Fauna. Jedes Gewässer ist in vielfältiger Weise mit seiner Umgebung vernetzt. Gewässer sind bedeutsame Ausgleichsräume.
Bäche und Flüsse sammeln den ihnen zufließenden Niederschlag und leiten ihn letztendlich zum Meer ab. Hierbei ist zu beachten, dass es sowohl oberirdische, als auch unterirdische Einzugsgebiete eines Gewässers gibt.




 

Baumaßnahmen am Gewässer können nachteilige Auswirkungen auf den Wasserabfluss haben. Darüber hinaus kann die ökologische Funktion des Gewässers erheblich gestört werden. Aus diesem Grund sind diese Maßnahmen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Anlagen, wie z.B. Brücken, Verrohrungen, Gebäuden, Ufermauern, Gewässerkreuzungen und Zäunen in und an Gewässern (im Außenbereich) ist eine wasserrechtliche Genehmigung nach dem Hessischen Wassergesetz (HWG) erforderlich. Diese ist beim Fachbereich Wasser- und Bodenschutz (Untere Wasserbehörde) zu beantragen. Im Rahmen der Prüfung des Antrages werden auch die wasserwirtschaftlichen und ökologischen Belange geprüft und berücksichtigt. Die o.g. Maßnahmen bedürfen innerhalb der bebauten Ortslage keiner wasserrechtlichen Genehmigung. 

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