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Abwasserbeseitigung im Hochtaunuskreis

Im Haushalt, in Gewerbe und Industrie fällt Abwasser an, das den Regeln der Technik entsprechend behandelt werden muss. Um diese Abwässer umweltverträglich in Oberflächengewässer einleiten zu können, müssen sie in Zentralkläranlagen gereinigt werden. In Außenbereichen liegende Anwesen können oft nicht an die Ortskanalisation angeschlossen werden. In diesen Fällen ist eine dezentrale Abwasserreinigung in Kleinkläranlagen möglich.

Gewerbliches und industrielles Abwasser muss vor der Einleitung in die öffentliche Kanalisation vorbehandelt werden, um die Schädlichkeit zu verringern bzw. gefährliche Stoffe wie Mineralöle zurückzuhalten.




 

In den 50er und 60er Jahren waren die Gewässer in der Bundesrepublik vielerorts mit Schmutzstoffen belastet.
In vielen Städten und Gemeinden waren keine ausreichenden Kläranlagen vorhanden. Durch den Bau neuer Kläranlagen wurde die Belastung der Gewässer mit rasch abbaubaren, organischen Verbindungen (Kohlenstoff) stark reduziert. Das führte dazu, dass heute bei vielen Gewässern auch unterhalb der Kläranlagen die "Güteklasse 2" (mäßige Belastung) eingehalten wird (siehe auch § 7 Hess. Wassergesetz).

Darüberhinaus werden in großen Kläranlagen auch die Pflanzennährstoffe Stickstoff und Phosphor mit biologischen und chemischen Verfahren gezielt abgebaut, um eine Eutrophierung der Gewässer (Algenblüte) zu vermeiden.

Im Hochtaunuskreis werden heute häusliche Abwässer fast vollständig in Zentralkläranlagen behandelt. In Außenbereich liegende Anwesen, die noch in geschlossene Gruben entwässern, werden sobald es möglich ist an die Ortskanalisation angeschlossen. 

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