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Beseitigungsanordnung (baurechtliche)

Kurzbeschreibung:

 

Werden bauliche Anlagen oder andere Anlagen oder Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 HBO im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet oder geändert, kann die Bauaufsichtsbehörde die teilweise oder vollständige Beseitigung der baulichen Anlagen anordnen, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können.


 

Informationen: 

Beseitigungsanordnung

 

Als Überwachungsorgan der Bauaufsicht bei der Bauausführung hat die Baukontrolle folgende Aufgaben:

• Überwachung genehmigungsbedürftiger

   Bautätigkeiten
• Überwachung der Bauzustände

   einschl. der vorzulegenden Unterlagen
• Kontrolle der Bauausführung
• Allgemeine Gefahrenabwehr
• Überwachung der Einhaltung

   der Sicherheitsregeln
• Baueinstellungen
• Nutzungsverbote
Beseitigungsanordnungen
• baurechtliche Nachbarbeschwerden

 

 

 

Die Beseitigungsanordnung (Abbruchsanordnung) ist die schwerwiegendste bauaufsichtliche Ordnungsmaßnahme.

 

Sie wird i.d.R. nur dann durchgeführt, wenn rechtmäßige Zustände nicht anders hergestellt werden können.

Bestehen rechtswidrig errichtete Gebäude schon einen langen Zeitraum unbeanstandet, schließt dies eine spätere Beseitigung nicht aus. Die Beseitigung von rechtwidrig errichteten Anlagen ist kein Recht der Bauaufsichtsbehörde, sondern eine öffentlich-rechtliche Pflicht. Die Beseitigungsbefugnis bleibt daher immer bestehen.

Wann und in wie weit eine Beseitigungsanordnung durchgeführt wird, steht im pflichtgemäßen Ermessen der Bauaufsichtsbehörde 

 

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Friedrichsdorf
Otto, Hans Werner 2-241 06172-999-6310 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Glashütten
Riedl, Carlos 2-246 06172-999-6305 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Grävenwiesbach
Otto, Hans Werner 2-241 06172-999-6310 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Königstein
Riedl, Carlos 2-246 06172-999-6305 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Kronberg
Riedl, Carlos 2-246 06172-999-6305 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Neu-Anspach
Riedl, Carlos 2-246 06172-999-6305 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Schmitten
Otto, Hans Werner 2-241 06172-999-6310 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Steinbach
Riedl, Carlos 2-246 06172-999-6305 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Usingen
Otto, Hans Werner 2-241 06172-999-6310 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Wehrheim
Otto, Hans Werner 2-241 06172-999-6310 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Weilrod
Otto, Hans Werner 2-241 06172-999-6310 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht - Fachbereichsleitung
Glaser, Joseph
Fachbereichsleiter
2-252 06172-999-6300 06172-999-9825 E-Mail
Geenen, Monika
Stellv. Fachbereichsleiterin
2-244 06172-999-6304 06172-999-9825 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Fachbereich Bauaufsicht - Technik

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9825

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Bauaufsicht

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

 

Hilfreiche Links: 

 

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