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Bauvorbescheid

Kurzbeschreibung:

 

Für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie den Abbruch von Gebäuden und Anlagen benötigen Sie in aller Regel eine Baugenehmigung. Vor dem Einreichen eines förmlichen Bauantrages kann eine schriftliche Anfrage (Bauvoranfrage) mit dem Antrag auf Erlass eines rechtverbindlichen Bauvorbescheides an die Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.

Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

 

 

Was wird benötigt?

 

Eine vollständige Bauvoranfrage ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren. Der Antrag auf Bauvorbescheid muss schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden. Je nach Genehmigungsverfahren und Vorhaben werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Beachten Sie dabei, dass ein Antrag u.U. zurückgewiesen werden kann, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind.

 

 

Gebühren bzw. Kosten:

 

Die Gebühren des Bauvorbescheids werden nach dem Hess. Verwaltungskostengesetz vom 11. Juli 1972 (GVBl. I S. 235) in der derzeit gültigen Fassung und der Bauaufsichtsgebührensatzung des Hochtaunuskreises vom 04. März 1995 festgesetzt. 


 

 

Informationen:

 

Vor dem Einreichen eines förmlichen Bauantrages kann eine schriftliche Anfrage (Bauvoranfrage) mit dem Antrag auf Erlass eines rechtverbindlichen Bauvorbescheides an die Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.

Villa mit Bagger

Da ein Bauvorbescheid eine grundstücks-, keine personenbezogene Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde ist, ist es nicht erforderlich, dass der Antrag vom Grundstückseigentümer gestellt wird (z.B. bei potenziellen Grundstückskäufern).NA Westerfeld Milchhalle

Bereits im Vorplanungsstadium kann somit anhand konkreter Fragestellungen zu einem geplanten Bauvorhaben dieses hinsichtlich seiner grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit rechtsverbindlich geklärt werden.

So kann z.B. vor Bauantragstellung geklärt werden, ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, d.h., ob es auf dem vorgesehenen Baugrundstück aus städtebaulicher Sicht überhaupt errichtet werden dürfte bzw. ob das Grundstück in der vorgesehenen Art überhaupt bebaubar ist. Dies ist natürlich vor allem bei der Frage, ob ein Grundstück im Bebauungszusammenhang oder im Außenbereich liegt, von Interesse. 

 

Bauvoranfragen nach § 66 HBO sind nur für Bauvorhaben und Teile von Bauvorhaben zulässig, die baugenehmigungspflichtig sind, also nicht für Vorhaben nach § 55 Anlage 2 und § 56 HBO, bei Vorhaben nach den § 57 und § 58 HBO nur insoweit, als sie der bauaufsichtlichen Prüfung unterliegen.

 

 

Weitere Informationen, erforderliche Unterlagen, Merkblätter etc. können Sie auf dieser Seite im unteren Bereich ersehen und als pdf downloaden.

 

 

 

Informationen

 

 

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Friedrichsdorf
Göbel, Rolf 2-253 06172-999-6318 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Glashütten
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Grävenwiesbach
Adolph, Liane 2-247 06172-999-6313 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Königstein
Belz, Sandra 2-249 06172-999-6307 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Kronberg
Kienitz, Klaus-Dieter 2-245 06172-999-6312 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Neu-Anspach
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Schmitten
Adolph, Liane 2-247 06172-999-6313 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Steinbach
Göbel, Rolf 2-253 06172-999-6318 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Usingen
Rehberg, Magdalena 2-243 06172-999-6306 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Wehrheim
Adolph, Liane 2-247 06172-999-6313 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Weilrod
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht - Fachbereichsleitung
Glaser, Joseph
Fachbereichsleiter
2-252 06172-999-6300 06172-999-9825 E-Mail
Geenen, Monika
Stellv. Fachbereichsleiterin
2-244 06172-999-6304 06172-999-9825 E-Mail
 
pdf .gif Bauantrag, Bauvoranfrage (Vordruck)
pdf .gif Bauvoranfrage - Informationen & einzureichende Unterlagen

Dienststellen und Öffnungszeiten

Fachbereich Bauaufsicht - Technik

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9825

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Bauaufsicht

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

 

Unter dem Punkt "Informationen" auf dieser Seite finden Sie Ihre individuellen Ansprechpartner der Bauaufsicht für die einzelnen Städte- und Gemeindebezirke.

 

 

Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

 

 

 

Hilfreiche Links: 

 

Hessische Bauordnung:

 

HBO2002 logo

 

 

Baugesetzbuch:

 

BauGB2

 

Baunutzungsverordnung:

 

BauNVO klein

 

 

 

Ingenieurkammer Hessen:

 

 

Ingenieurkammer logo

 

 

 

Architektenkammer Hessen:

 

Architektenkammer logo

 

 

 

 

zum Arbeitsschutz:

 

sozialnetz2

 

 

 

 

Regierungspräsidium Darmstadt:

 

RP logo

 

 

 

Hessisches Statistisches Landesamt:

 

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