Baurechtliche Nachbarbeschwerden
Kurzbeschreibung:
Ein nachbarliches Abwehrrecht gegen ein Bauvorhaben steht Nachbarn in begrenztem Umfang zu.
Für Bauvorhaben in den kreisfreien Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.
Was wird benötigt?
Eine baurechtliche Nachbarbeschwerde ist schriftlich mit vollständigen Informationen und einer Erläuterung, gegen welche öffentliche Bauvorschrift , die nachbarliche Belange tangiert, verstoßen wird, bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Hilfreich ist darüberhinaus auch die Vorlage aussagekräftiger Lichtbilder.
Informationen:

Als Überwachungsorgan der Bauaufsicht bei der Bauausführung hat die Baukontrolle folgende Aufgaben:
• Überwachung genehmigungsbedürftiger Bautätigkeiten
• Überwachung der Bauzustände einschl. vorzulegender
Unterlagen
• Kontrolle der Bauausführung
• Allgemeine Gefahrenabwehr
• Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsregeln
• Baueinstellungen
• Nutzungsverbote
• Beseitigungsanordnungen
• baurechtliche Nachbarbeschwerden
Das Baurecht wird unterschieden in öffentliches und privates Baurecht.
Die Bauaufsichtsbehörde ist für die Einhaltung des öffentlichen Baurechts verantwortlich, nicht jedoch für Belange, die das private Baurecht betreffen!
Das öffentliche Baurecht enthält überwiegend Normen, die ausschließlich im Interesse und zum Schutz der Allgemeinheit erlassen wurden, somit rein objektiv-rechtlichen Charakter haben.
Das sind hauptsächlich öffentlich-rechtliche Regelungen, Verordnungen und Vorschriften, die sich mit der baulichen Nutzung von Grundstücken befassen (z.B. Hessische Bauordnung, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung etc.)
Nachbarliche Abwehrrechte im Sinne des Baurechts können grundsätzlich nur Eigentümer, Miteigentümer oder Erbbauberechtigte benachbarter Grundstücke geltend machen, nicht hingegen Mieter und Pächter.

Ein nachbarliches Abwehrrecht gegen ein Bauvorhaben steht dem Nachbarn nur zu soweit
ein genehmigtes Vorhaben gegen Vorschriften des öffentlichen Rechts verstößt und die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung nicht vorliegen
und
entweder die verletzten Vorschriften auch dem Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt, also nachbarschützend sind
und
durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschrift geschützten nachbarlichen Belange eintritt .
Diese Grundsätze entsprechen der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung.
Die Bauaufsicht prüft nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welchem Umfang eine relevante Beeinträchtigung zutrifft und leitet ggf. weitere Schritte ein.

Eine baurechtliche Nachbarbeschwerde ist schriftlich mit vollständigen Informationen und einer Erläuterung, gegen welche öffentliche Bauvorschrift , die nachbarliche Belange tangiert, verstoßen wird, einzureichen.
Hilfreich ist darüberhinaus auch die Vorlage aussagekräftiger Lichtbilder.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Friedrichsdorf | ||||
| Otto, Hans Werner | 2-241 | 06172-999-6310 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Glashütten | ||||
| Riedl, Carlos | 2-246 | 06172-999-6305 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Grävenwiesbach | ||||
| Otto, Hans Werner | 2-241 | 06172-999-6310 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Königstein | ||||
| Riedl, Carlos | 2-246 | 06172-999-6305 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Kronberg | ||||
| Riedl, Carlos | 2-246 | 06172-999-6305 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Neu-Anspach | ||||
| Riedl, Carlos | 2-246 | 06172-999-6305 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Schmitten | ||||
| Otto, Hans Werner | 2-241 | 06172-999-6310 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Steinbach | ||||
| Riedl, Carlos | 2-246 | 06172-999-6305 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Usingen | ||||
| Otto, Hans Werner | 2-241 | 06172-999-6310 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Wehrheim | ||||
| Otto, Hans Werner | 2-241 | 06172-999-6310 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Weilrod | ||||
| Otto, Hans Werner | 2-241 | 06172-999-6310 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht - Fachbereichsleitung | ||||
|
Glaser, Joseph
Fachbereichsleiter |
2-252 | 06172-999-6300 | 06172-999-9825 | |
|
Geenen, Monika
Stellv. Fachbereichsleiterin |
2-244 | 06172-999-6304 | 06172-999-9825 | |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Fachbereich Bauaufsicht - TechnikAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Bauaufsicht
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.
Unter dem Punkt "Informationen" auf dieser Seite finden Sie Ihre individuellen Ansprechpartner der Bauaufsicht für die einzelnen Städte- und Gemeindebezirke.
Hilfreiche Links:
Ingenieurkammer Hessen:
Architektenkammer Hessen:
Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V.:
zum Arbeitsschutz:
Regierungspräsidium Darmstadt:
Hessisches Statistisches Landesamt:














