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Baurechtliche Nachbarbeschwerden

 

 

Kurzbeschreibung:

 

Ein nachbarliches Abwehrrecht gegen ein Bauvorhaben steht Nachbarn in begrenztem Umfang zu.

Für Bauvorhaben in den kreisfreien Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

 

 

Was wird benötigt?

 

Eine baurechtliche Nachbarbeschwerde ist schriftlich mit vollständigen Informationen und einer Erläuterung, gegen welche öffentliche Bauvorschrift , die nachbarliche Belange tangiert, verstoßen wird, bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Hilfreich ist darüberhinaus auch die Vorlage aussagekräftiger Lichtbilder.

 

 

 

Informationen:

 

Nachbar lachende Gebäude

Als Überwachungsorgan der Bauaufsicht bei der Bauausführung hat die Baukontrolle folgende Aufgaben:

• Überwachung genehmigungsbedürftiger Bautätigkeiten
• Überwachung der Bauzustände einschl. vorzulegender

   Unterlagen
• Kontrolle der Bauausführung
• Allgemeine Gefahrenabwehr
• Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsregeln
• Baueinstellungen
• Nutzungsverbote
• Beseitigungsanordnungen
baurechtliche Nachbarbeschwerden 

 

 

 

Das Baurecht wird unterschieden in öffentliches und privates Baurecht.

Die Bauaufsichtsbehörde ist für die Einhaltung des öffentlichen Baurechts verantwortlich, nicht jedoch für Belange, die das private Baurecht betreffen!


Das öffentliche Baurecht enthält überwiegend Normen, die ausschließlich im Interesse und zum Schutz der Allgemeinheit erlassen wurden, somit rein objektiv-rechtlichen Charakter haben.

 

Das sind hauptsächlich öffentlich-rechtliche Regelungen, Verordnungen und Vorschriften, die sich mit der baulichen Nutzung von Grundstücken befassen (z.B. Hessische Bauordnung, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung etc.)

Nachbarliche Abwehrrechte im Sinne des Baurechts können grundsätzlich nur Eigentümer, Miteigentümer oder Erbbauberechtigte benachbarter Grundstücke geltend machen, nicht hingegen Mieter und Pächter.
Baurechtliche Nachbarbeschwerden
Ein nachbarliches Abwehrrecht gegen ein Bauvorhaben steht dem Nachbarn nur zu soweit
ein genehmigtes Vorhaben gegen Vorschriften des öffentlichen Rechts verstößt und die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung nicht vorliegen
und
entweder die verletzten Vorschriften auch dem Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt, also nachbarschützend sind
und
durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschrift geschützten nachbarlichen Belange eintritt .

Diese Grundsätze entsprechen der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung.

Die Bauaufsicht  prüft nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welchem Umfang eine relevante Beeinträchtigung zutrifft und leitet ggf. weitere Schritte ein. 

 

 

ausrufezeichen

 

Eine baurechtliche Nachbarbeschwerde ist schriftlich mit vollständigen Informationen und einer Erläuterung, gegen welche öffentliche Bauvorschrift , die nachbarliche Belange tangiert, verstoßen wird, einzureichen.
Hilfreich ist darüberhinaus auch die Vorlage aussagekräftiger Lichtbilder.

 

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Friedrichsdorf
Otto, Hans Werner 2-241 06172-999-6310 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Glashütten
Riedl, Carlos 2-246 06172-999-6305 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Grävenwiesbach
Otto, Hans Werner 2-241 06172-999-6310 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Königstein
Riedl, Carlos 2-246 06172-999-6305 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Kronberg
Riedl, Carlos 2-246 06172-999-6305 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Neu-Anspach
Riedl, Carlos 2-246 06172-999-6305 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Schmitten
Otto, Hans Werner 2-241 06172-999-6310 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Steinbach
Riedl, Carlos 2-246 06172-999-6305 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Usingen
Otto, Hans Werner 2-241 06172-999-6310 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Wehrheim
Otto, Hans Werner 2-241 06172-999-6310 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Weilrod
Otto, Hans Werner 2-241 06172-999-6310 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht - Fachbereichsleitung
Glaser, Joseph
Fachbereichsleiter
2-252 06172-999-6300 06172-999-9825 E-Mail
Geenen, Monika
Stellv. Fachbereichsleiterin
2-244 06172-999-6304 06172-999-9825 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Fachbereich Bauaufsicht - Technik

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9825

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Bauaufsicht

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

 

Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

 

 

Unter dem Punkt "Informationen" auf dieser Seite finden Sie Ihre individuellen Ansprechpartner der Bauaufsicht für die einzelnen Städte- und Gemeindebezirke.

 

 

 

 

Hilfreiche Links: 

 

Hessische Bauordnung:

 

HBO2002 logo

 

 

Baugesetzbuch:

 

BauGB2

 

Baunutzungsverordnung:

 

BauNVO klein

 

 

 

Ingenieurkammer Hessen:

 

 

Ingenieurkammer logo

 

 

 

Architektenkammer Hessen:

 

Architektenkammer logo

 

 

 

Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V.:

 

Pruefingenieur2 logo

 

 

 

zum Arbeitsschutz:

 

sozialnetz2

 

 

 

 

Regierungspräsidium Darmstadt:

 

RP logo

 

 

 

Hessisches Statistisches Landesamt:

 

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