Auskünfte nach Maßgabe des Umweltinformationsrechtes
Kurzbeschreibung:
Jedermann hat das recht, ohne Angabe besonderer Gründe Umweltinformationen zu erhalten. Umweltinformationen sind alle Daten über den Zustand der Gewässer, der Luft, des Bodens, der Tier- und Pflanzenwelt und der natürlichen Lebensräume. Hierzu zählen auch Angaben über Tätigkeiten und über Emissionen und Abfallbeseitigung, von denen Beeinträchtigungen oder Belästigungen ausgehen können sowie umweltrelevante Gesetze und Pläne.
Was wird benötigt?
Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der Behörde, die die Informationen Ihrer Meinung nach hat. Innerhalb der Kreisverwaltung können Sie den Antrag beim Fachbereich Umwelt stellen, wenn Sie sich nicht sicher sind. Beschreiben Sie möglichst genau, was Sie wissen möchten. Sagen Sie, ob Sie die Informationen zugesandt bekommen möchten oder ob Ihnen eine Akteneinsicht genügt. Bitten Sie darum, dass Ihnen, falls die Kosten 50,- € überschreiten werden, ein Kostenvoranschlag zugesandt wird.
Bitte geben Sie auf jeden Fall Ihre Telefon- und Faxnummer(n) an und ermögliche Sie es uns bitte, soweit sich das technisch empfiehlt bzw. dies möglich ist, die Informationen elektronisch zu übermitteln.
Gebühren bzw. Kosten:
Siehe Gebührenregelung
Informationen:
Daten können z.B. nicht weitergegeben werden, wenn
* sie nicht vorliegen, d.h. die Behörde muss nicht aufgrund einer Anfrage erstmals beginnen, diese Daten zu erheben oder aufzubereiten
* die Information eine Rechtsberatung darstellen würde, also sozusagen die Arbeit eines Anwaltes ersetzen würde
* Interessen internationaler Beziehungen, der Landesverteidigung oder der öffentlichen Sicherheit beeinträchtigt werden
* Gerichtsverfahren oder ordnungsrechtliche Verfahren anhängig sind
* Umweltgüter gefährdet würden (z.B. Standorte besonders geschützter Pflanzen oder Habitate besonders geschützter Tiere - siehe auch Artenschutz)
* es sich um interne Arbeitsvorgänge handelt
* schützenswerte private Daten, Geistiges Eigentum oder Betriebs- und Geschäftgeheimnisse betroffen sind
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
|
Kluge, Tilman
Fachbereichsleiter |
5-403 | 06172-999-6000 | --- |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Fachbereich UmweltAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






